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   KG, 17.03.1992 - 1 W 165/92   

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https://dejure.org/1992,3174
KG, 17.03.1992 - 1 W 165/92 (https://dejure.org/1992,3174)
KG, Entscheidung vom 17.03.1992 - 1 W 165/92 (https://dejure.org/1992,3174)
KG, Entscheidung vom 17. März 1992 - 1 W 165/92 (https://dejure.org/1992,3174)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voreintragung des von einem Wechsel im Bestand der Mitglieder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Betroffenen im Grundbuch; Zweck der Vorschrift des § 39 Grundbuchordnung (GBO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 39, § 40

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 151
  • Rpfleger 1992, 430
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 08.01.2018 - 2 Wx 270/17

    Auslegung eines Antrags eines Notars auf Eintragung einer Vormerkung hinsichtlich

    Insoweit tritt der Grundsatz zurück, dass das Grundbuch von überflüssig erscheinenden Eintragungen freizuhalten ist (KG, NJW-RR 1993, 151).

    Insoweit wird mit Recht hervorgehoben, dass auch bloße Ordnungsvorschriften wie diejenige des § 39 Abs. 1 GBO verpflichtend sind und ihre Eigenschaft als Vorschrift des Grundbuchverfahrens eher eine strenge, der Zulassung von Ausnahmen abgeneigte Auslegung rechtfertigt, wenn nicht ihr Wert als einer die verschiedene Deutung und damit Ungleichmäßigkeit der Handhabung oder sogar Willkür ausschließenden Anweisung für die Grundbuchführung geschmälert werden soll (RG JFG 31, 329/332; KG, NJW-RR 1993, 151).

    Diese ihrem Wortlaut nach nur einen bestimmten Fall der Gesamtrechtsnachfolge betreffende Ausnahmeregelung dient dem Zweck, dem Erben die Kosten einer Eintragung zu ersparen, die im Falle der Übertragung oder Aufhebung des Rechts sogleich wieder zu löschen wäre, sowie der Erleichterung des Grundbuchverkehrs in diesem Einzelfall (KG, NJW-RR 1993, 151 m.w.N. aus der Literatur).

    Diesen Fällen ist gemeinsam, dass - wie bei der in § 40 Abs. 1 GBO allein genannten Erbfolge - ein Rechtssubjekt kraft Gesetzes in die Rechtsverhältnisse eines anderen, untergegangenen Rechtssubjekts eintritt (vgl. KG, NJW-RR 1993, 151).

  • BayObLG, 05.09.2002 - 2Z BR 71/02

    Voreintragung von Bruchteilseigentum bei Anteilsübertragung des Ehegatten und

    (2) Die Vorschrift des § 39 Abs. 1 GBO bezweckt unter anderem, dass der Rechtsstand des Grundbuchs nicht bloß im Endziel richtig, sondern in allen Entwicklungsstufen klar und verständlich wiedergegeben wird (BGHZ 16, 101 - KG Rpfleger 1992, 430).

    Bei der Vorschrift handelt es sich um eine Ordnungsvorschrift, die vom Grundbuchamt stets beachtet werden muss und keine der Zulassung von Ausnahmen zugeneigte Auslegung verträgt (KG Rpfleger 1992, 430; Demharter GBO 24. Aufl. § 39 Rn. 1).

    Soweit eine Ausnahme von dem Grundsatz der Voreintragung in Rechtsprechung und Literatur für möglich gehalten wird (vgl. dazu im einzelnen BayObLG NJW-RR 1989, 977; KG Rpfleger 1992, 430 f.; Demharter § 40 Rn. 9; Meikel/Böttcher Grundbuchrecht 8. Aufl. § 39 Rn. 36; jeweils m. w. N.), handelt es sich um Fälle, die mit einem Eigentumswechsel aufgrund Rechtsgeschäfts unter Lebenden wie hier nicht vergleichbar sind.

    Insoweit hat die Vorschrift des § 39 Abs. 1 GBO Ordnungsfunktion (KG Rpfleger 1992, 430).

  • OLG Schleswig, 30.03.2006 - 2 W 5/06

    Grundbuchverfahren: Entbehrlichkeit der Voreintragung des Berechtigtem bei

    Der Zweck dieses Voreintragungsgrundsatzes wird von der Rechtsprechung insbesondere auch darin gesehen, den Rechtszustand des Grundbuchs in allen Entwicklungsstufen klar und verständlich wiederzugeben (BGHZ 16, 101 = NJW 1955, 342; RGZ 133, 279, 283; KG NJW-RR 1993, 151; BayObLGZ 2002, 284, 285 = NJW-RR 2003, 12; krit. Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Aufl., Rn. 136).

    Neben dem in § 40 GBO ausdrücklich geregelten Fall des Erben ist die Voreintragung auch bei anderen erbgangsähnlichen Formen der Gesamtrechtsnachfolge unter den Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht geboten (vgl. BayObLGZ 2002, 284, 285 = NJW-RR 2003, 12; KG NJW-RR 1993, 151, 152; Schöner/Stöber, a.a.O. Rn. 143; Demharter, a.a.O. § 40 Rn. 9).

  • KG, 02.08.2011 - 1 W 243/11

    Grundbuchverfahren: Antrag eines Erben auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung

    Diese Norm ist zwar als "soll-Vorschrift" ausgestaltet, muss aber vom Grundbuchamt stets beachtet werden und verträgt keine der Zulassung von Ausnahmen zugeneigte Auslegung (RG, JFG 21, 329, 332; Senat, Rpfleger 1992, 430; Demharter, GBO, 27. Aufl., § 39 Rdn. 1).
  • OLG Frankfurt, 22.03.2010 - 20 W 67/10

    Voraussetzungen der Löschung einer Buchgrundschuld

    Neben der Erleichterung der Legitimationsprüfung für das Grundbuchamt und dem Schutz des eingetragenen Berechtigten soll durch den Voreintragungsgrundsatz auch erreicht werden, dass der Rechtsstand des Grundbuchs und seiner Änderungen nicht bloß im Endziel richtig, sondern in allen Entwicklungsstufen klar und verständlich wiedergegeben wird (BGH Rpfleger 2006, 316, 317; Oberlandesgericht Köln Rpfleger 2006, 646, 647; KG Rpfleger 1992, 430; BayObLG Rpfleger 2003, 25; Oberlandesgericht München MittBayNot 2006, 496; Demharter, aaO., § 39, Rdnr. 1).
  • OLG München, 27.04.2006 - 32 Wx 67/06

    Grunderwerb durch Gesellschafter bürgerlichen Rechts - Voreintragung bei Vollzug

    Deswegen wird eine die Zulässigkeit von Ausnahmen begünstigende Auslegung des § 39 GBO mit Recht für unzulässig gehalten (vgl. KG DStR 1993, 1376).
  • OLG Dresden, 12.04.2011 - 17 W 1272/10

    Verfahren des Grundbuchamts bei Versterben eines von zwei Gesellschaftern einer

    Die vom Grundbuchamt zitierte Kommentarstelle nebst Rechtsprechung (KG Rpfleger 1992, 430; vgl. OLG München FGPrax 2006, 148 ) betrifft den Wechsel im Gesellschafterbestand einer GbR durch Rechtsgeschäft unter Lebenden, wie er hier nicht gegeben ist.
  • OLG Naumburg, 27.07.2021 - 12 Wx 27/21

    Grundbucheintragung einer Zwangssicherungshypothek wegen eines

    Insoweit tritt der Grundsatz zurück, dass das Grundbuch von überflüssig erscheinenden Eintragungen freizuhalten ist (KG Berlin, Beschluss vom 17. März 1992 - 1 W 165/92 -, juris).
  • LG Köln, 25.09.2001 - 11 T 188/01

    Wirksamkeit der Auflassung trotz Gesellschafterwechsels bei veräußernder GbR

    Sie sind ferner nicht daraus herzuleiten, dass bei einem Gesellschafterwechsel nicht in entsprechender Anwendung des § 40 Abs. 1 GBO von der Voreintragung des Betroffenen im Grundbuch abgesehen werden kann, wenn ein zum Gesellschaftsvermögen gehöriges Grundstück veräußert werden soll (KG Rpfleger 1992, 430 ).
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